Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen und Zimmerreservierungen im ta.la tagungszentrum landshut

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des ta.la tagungszentrum landshut (im folgenden „ta.la” genannt) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. Ferner gelten diese Geschäftsbedingungen auch für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen im ta.la. Der Begriff ta.la umfasst und ersetzt ebenfalls die Begriffe Beherbergung-, Gastaufnahme-, Tagungszentrum-, Hotelzimmervertrag.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Zimmer oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des tagungszentrums in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart

 

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner ist das ta.la und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das ta.la zustande. Dem ta.la steht es frei, die Buchung der Veranstaltung und der Zimmer in Textform zu bestätigen.

2.2 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für beide Vertragspartner dann verbindlich, wenn der Veranstalter oder Besteller nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigung widerspricht.

2.3 Alle Ansprüche gegen das ta.la verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadens-ersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ta.la beruhen.

2.4 Veranstaltungen, die der Anmelde- und Genehmigungspflicht zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und/ oder der Vergnügungssteuer und/ oder anderen Behörden und Ämtern unterliegen, sind durch den Veranstalter selbst rechtzeitig vorab bei den zuständigen Stellen ordnungsgemäß anzumelden und die anfallenden Gebühren zu entrichten. Das ta.la wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen dieser Stellen, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.

 

3. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das ta.la ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und die bestellten und vom ta.la zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des ta.la zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das tagungszentrum beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom ta.la verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung durch den Gesetzgeber werden die ausgewiesenen Brutto-Preise, auch nach einem bereits bestehenden Vertragsabschluss, um den Prozentsatz nach oben angepasst. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

3.4 Die Preise können von dem ta.la ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistung vom ta.la wünscht und das ta.la dem zustimmt.

3.5 Das ta.la kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des tagungszentrums im Rahmen der Veranstaltungen oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen des tagungszentrum erhöht.

3.6 Von dem ta.la angebotene Leistungen, insbesondere das Warensortiment sind oft saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Soweit bei Durchführung der Veranstaltung einzelne im Angebot genannte Waren nicht vorhanden sein sollten, behält sich das ta.la vor, diese gegen zumindest gleichwertige Ware auszutauschen.

3.7 Lieferungen werden je nach zeitlichem Aufwand berechnet.

3.8 Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, behält sich das ta.la das Recht vor, bestellte Gästezimmer nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

3.9 Rechnungen des ta.la ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das tagungszentrum kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das ta.la berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem ta.la bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Vor Ort bestehen die Möglichkeiten der Barzahlung, EC-Karte und Zahlung mit den Kreditkarten Mastercard oder Visa.

3.10 Das ta.la ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Depositzahlung, zu verlangen. Die Höhe und Art der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag in Textform vereinbart.

3.11 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das tagungszentrum berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.10 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.12 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des ta.la aufrechnen oder verrechnen.

3.13 Haustiere sind nicht erlaubt.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem ta.la geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das ta.la der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem ta.la und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des tagungszentrums auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem ta.la ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und es besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das ta.la einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das tagungszentrum den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das ta.la hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.5, 4.6, 4.7 und 4.8 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem ta.la steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.4 Des Weiteren hat das ta.la die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das ta.la den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalisieren.

4.5 Stornierungsbedingungen für gebuchte Zimmer:
Bis 57 Kalendertage vor Anreise: kostenfrei
56 bis 29 Kalendertage vor Anreise: 50%
28 bis 15 Kalendertage vor Anreise: 70%
14 bis 1 Kalendertag vor Anreise: 80%
auf den jeweils vertraglich vereinbarten Logisumsatz.

4.6 Stornierungsbedingungen für gebuchte Veranstaltungen:
Bis 57 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
56 bis 29 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
28 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 70%
14 bis 1 Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: 80%
auf die jeweils vertraglich vereinbarten bestellten Leistungen.

Bestellte Sonderleistungen, (wie z.B. Leistungen externer Lieferanten), die infolge einer kurzfristigen Absage nicht unmittelbar verwendet werden können: 100% der bestellten Leistungen.

4.7 Stornierungskosten können auf eine neu gebuchte Veranstaltung und/ oder Zimmer innerhalb von 12 Monaten zu 80% angerechnet werden. Dies gilt ausschließlich für Leistungen des ta.la und nicht für Leistungen von Dritten.

4.8 Im Falle einer Nichtanreise (No Show) oder Stornierung am Anreisetag bzw. Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 90% der vertraglich vereinbarten Zimmerrate, sowie 90% der bestellten Leistungen berechnet.

4.9 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

 

5. Rücktritt des ta.la
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das ta.la in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen und Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des ta.la mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.10 und/ oder Ziffer 3.11 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom ta.la gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das tagungszentrum ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das ta.la berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• Höhere Gewalt oder andere vom ta.la nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Räume, Veranstaltungen oder Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
• Das ta.la begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des ta.la in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des ta.la zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes bzw. der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
• ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Das ta.la hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich zu informieren.

5.5 Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden in Form von bereits bezahlten Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen werden unverzüglich erstattet.

5.6 Der berechtigte Rücktritt des ta.la begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem ta.la spätestens bis 08:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen und die Schlüssel sind bei der Rezeption abzugeben. Danach kann das ta.la aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem ta.la kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist

 

7. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
7.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem ta.la spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des ta.la, die in Textform erfolgen muss. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, sofern die Teilnehmerzahl über der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl liegt.

7.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird gemäß der Regelungen 4.5 und 4.6 vorgenommen.

7.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das ta.la berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

7.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das ta.la diesen Abweichungen zu, so kann das ta.la die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das ta.la trifft ein Verschulden.

 

8. Mitbringen von Speisen und Getränken
8.1 Der Kunde darf Speisen und insbesondere alkoholische Getränke im Rahmen seines Aufenthaltes grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem ta.la. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
9.1 Soweit das ta.la für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das ta.la von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des ta.la bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des tagungszentrums gehen zu Lasten des Kunden, soweit das ta.la diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das ta.la pauschal erfassen und berechnen.

9.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des tagungszentrums berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das ta.la eine Anschlussgebühr verlangen.

9.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des tagungszentrums ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

9.5 Störungen an vom ta.la zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das ta.la diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im ta.la. Das ta.la übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des ta.la. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

10.2 Mitgebrachte Dekorationsmaterialien haben den brandschutz-technischen Anforderungen zu entsprechen. Das ta.la ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das tagungszentrum berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem tagungszentrum abzustimmen.

10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das ta.la die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das tagungszentrum für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

 

11. Haftung des ta.la
11.1 Das ta.la haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des tagungszentrums beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder

11.2 fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des tagungszentrums beruhen. Einer Pflichtverletzung des tagungszentrum steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadens-ersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 11 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des ta.la auftreten, wird das ta.la bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das ta.la rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

11.3 Für eingebrachte Sachen haftet das ta.la dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das tagungszentrum empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem ta.la.

11.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des ta.la abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das tagungszentrum nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 11.1, Sätze 1 bis 4.

 

12. Haftung des Kunden für Schäden
12.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

12.2 Das ta.la kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

12.3 Im Gebäude ist kein offenes Feuer erlaubt.

12.4 Das Anzünden und Rauchen von Tabakwaren oder Genussmitteln im Gebäude ist ebenfalls untersagt.

 

13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gesellschaft. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft (München).

13.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2020

Anfragen | Buchen

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
1Kontakt Informationen
2Art / Titel der Veranstaltung
3Benötigte Tagungsräume
4Zusammenfassung

Kontakt Informationen

anrufen

Sehr gerne beraten wir Sie auch persönlich!
0871 504-2472